Gartenzwerg | Garten- und Landschaftsbau

Unser Winterdienst

Eisregen, Schnee, Glatteis. Der Winter zeigt sich auch von seinen unangenehmen Seiten

Alarmstufe Rot auf Ihren Wegen und Zufahrten. Lassen Sie sie uns räumen und streuen. Wir übernehmen für Sie. Pünktlich zuverlässig, gründlich nachhaltig. Schneeräumung, Streudienst, Eisglättebekämpfung: Genau das können wir. Ihre Zu- und Auffahrtswege bleiben schnee- und eisfrei: Wir sind Ihr Winterdienst in Berlin und Brandenburg.

Anlieger sind verpflichtet

Sie sind verpflichtet einen Winterdienst auf den Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs und Gehwegen der öffentlichen Straßen durchzuführen. Diese Verpflichtung betrifft Inhaber des im Grundbuch eingetragenen dinglichen Nutzungsrechts, Grundstückseigentümer, Nießbraucher und Erbbauberechtigte. Eine reine Privatstraße unterliegt nicht dieser Verpflichtung, hier gilt die privatrechtliche Verkehrssicherungspflicht eines Grundstückeigentümers.

Wann sollten Sie uns beauftragen?

Wenn Sie einen kompetent-zuverlässigen Dienst für die Eisglättebekämpfung, den Streudienst und die Schneeräumung benötigen – einen Partner, der ohne Zeitverzug bei Ihnen ist. Wir kümmern uns, dass im Winter alle Auf- und Zufahrten von Schnee und Eis befreit werden. Sicherheit und Mobilität wollen wir auch im Winter jederzeit gewährleisten. Bei langanhaltendem Schneefall und plötzlichem Wintereinbruch ist auf uns Verlass. Extreme Witterungsverhältnisse – für uns nie ein Problem.

Alles hängt vom Wetter ab

In der Regel ist eine Schneeräumung zwischen November bis Februar notwendig. Hört es auf zu schneien, muss der Schnee unverzüglich von den Wegen beseitigt werden. Bei einem länger anhaltenden Schneefall soll in angemessenen Zeitabständen geräumt werden. Bei Eis- und Schneeglätte muss der winterliche Dienst sofort durchgeführt werden. Unser Dienst umfasst die Beräumung von Schnee und das Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln. Zusätzlich entfernen wir Eis, wenn es nicht durch Streugut beseitigt werden kann.

Auftaumittel werden nicht verwendet

Diese Mittel sind – wie Streusalz – verboten. Jeder Weg rund um Ihr Haus muss von Eis oder Schnee befreit werden. Hierzu gehören auch die Zufahrtswege. Allen Mietern muss es zum Beispiel möglich sein, sicher ihre Fahrräder aus dem Schuppen zu holen oder den Müll zu den Containern zu tragen. Schnee darf beim Räumen nicht einfach auf die Straße gekippt werden – er kann auf die Seite eines Weges geschippt werden. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass der freigehaltene Streifen so breit ist, dass gleichzeitig zwei Passanten den Weg passieren können. Nach dem Entscheid des Oberlandesgerichtes Bamberg reichen hierfür achtzig bis 120 Zentimeter aus.

Machen Sie es sich
im Warmen gemütlich – wir übernehmen.

Unseren Winterdienst sollten Sie bereits vor Wintereinbruch beauftragt haben. Somit sind wir startklar – gleich, wenn der erste Schnee fällt. Unser Reinigungs- und Streudienst arbeitet immer gründlich und professionell. Unsere Mitarbeiter sind zuverlässig und jederzeit in der Lage, flexibel auf Ihre Wünsche einzugehen. Für die Schneeräumung setzen wir unterschiedliche Fahrzeuge ein, technisch sind sie immer auf den neuesten Stand. Besonders bei den widrigsten Wetterbedingungen zeigen sie ihre Vorteile. Die Fahrzeuge sind umweltfreundlich und erfüllen alle erforderlichen Normen.

Beim Streugut wird der Umweltschutz beachtet

Viele Winterdienste verwenden nur gewaschenen Kies zum Streuen. Unser Winterdienst bietet den Vorteil, dass Sie sich um die winterliche Streu- oder Räumpflicht keine Gedanken mehr machen müssen. Hausbesitzer sind nicht verpflichtet, die winterlichen Dienste allein durchzuführen. Sie können einen professionellen Dienst wie unseren beauftragen, der alle Straßen und Wege von Schnee und Eis befreit. 

Das Ordnungsamt und seine Kontrollen

Das Ordnungsamt führt im Winter regelmäßig Kontrollen durch, ob alle Gehwege geräumt wurden. Wenn ein Anlieger seiner Pflicht nicht nachkommt, können Ersatzvornahmen angeordnet oder Ordnungswidrigkeitsverfahren durchgeführt werden. In einigen Fällen drohen sogar hohe Geldbußen.

Service nach Bedarf für den kompletten Tag, solange es schneit

Sie können für uns auch nur für kurzzeitige Einsätze in Anspruch nehmen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Einsatz mehrere Wochen oder Monate notwendig ist. Wir übernehmen auch im Krankheitsfall gern für Sie. Alle Zufahrten und Wege werden bei Schneefall sicher geräumt. Wir bieten alle Zusatzleistungen an wie Schneeabtransport, Eisbeseitigung, Eiszapfenbeseitigung, Schneeräumung und Streugutbeseitigung.

Frühzeitige Beauftragung
unseres Winterdienstes

Aus diesem Grund ist die Beauftragung unseres Winterdienstes frühzeitig notwendig. Sollte ein Passant oder Mieter stürzen, kann er einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen Sie geltend machen. Gleichzeitig droht Ihnen ein Bußgeld wegen Vernachlässigung. Bisher gibt es in Deutschland noch keine einheitliche Rechtsprechung in diesem Bereich. Im Schadensfall ist der Hauseigentümer der
Anspruchsgegner.

Mobilität und Sicherheit auch im Winter – wir sorgen dafür.

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