Gartenzwerg | Garten- und Landschaftsbau

Die Entwässerung

Wasser ist unsere knappe Ressource, die wir zielgerichtet umleiten müssen

Unser Umgang mit Wasser wie auch die Ver- und Entsorgung gewinnt an Bedeutung. Die Entwässerung von Gebäuden und 3 versiegelter Flächen ist zum wesentlichen Bestandteil unseres Wassermanagements geworden. Die Technik dafür erfordert eine genaue Auslegungsplanung und fachkundige Installation.
Wir wissen,
was nötig und möglich ist
Wir installieren Versickerungs- und Druckentwässerungsanlagen. Die frei verfügbare Ressource Wasser, das Regenwasser, kann im Haushalt oder Garten nutzbar integriert werden oder es kann nachhaltig langsam versickern. Die Änderung des Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet uns jedoch, Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt zu betrachten. Möglichkeiten der ortsnahen Versickerung oder Einleitung in ein Oberflächengewässer sind zu prüfen oder vorrangig zu nutzen.
Wir sind die Entwässerungsexperten
aus Rangsdorf
Durch Druckentwässerungsanlagen wird Abwasser aus einem Sammelschacht gegen ein Gefälle in eine Sammelleitung gepumpt. In der Regel beinhalten die Systeme Stichleitungen, Sammelschächte, Sammelleitungen und Pumpstationen. Jeder Haushalt verfügt über einen Anschluss an das kommunale Abwassernetz. Wenn kein freies Gefälle vorhanden ist – oder die Bodenbeschaffenheit es nicht erlaubt, einen Freispiegelkanal zu installieren – dann sind Druckentwässerungssysteme die wirtschaftlichste Alternative.

Diese Punkte müssen
dabei beachtet werden

Fremdwasser wie Niederschläge ist zu trennen vom häuslichen Abwasser bei Druckentwässerung. Die Dimensionierung der Rohrleitung und Pumpe muss sich nach der zu erwartenden Abflussmenge richten und der Einbau von Zusatzeinrichtungen wie die Belüftung oder eine Spüleinrichtung ist zu einzubeziehen.

Paragraph 54 des Brandenburgischen Wassergesetzes

Niederschlagswasser ist nach Paragraph 54 des Brandenburgischen Wassergesetzes zur Versickerung oder zum Einleiten in ein Oberflächengewässer freigegeben, insofern es nicht verunreinigt ist. Von diesen Flächen darf Niederschlagswasser versickert werden: nichtmetallischen Dachflächen ohne Verblechung und Dachrinnen, von Blei-, Kupfer- und Zinkdächer bis zu einer Größe von fünfzig Quadratmetern, von Wegeflächen, Radwegen, Hofflächen und Pkw-Stellflächen in Wohngebiete und von Straßenflächen mit einer maximalen Verkehrsdichte von fünfhundert Kraftfahrzeugen

Versickerung von diesen Flächen erfolgt
über die belebte Bodenzone

Die Versickerung des Niederschlagswassers von diesen Flächen erfolgt über die belebte Bodenzone – als Flächenversickerung, Muldenversickerung oder einer Kombination aus Mulden- und Rigolenversickerung. In Ausnahmefällen ist auch die Schachtversickerung möglich. Versickerungsanlagen sind in Funktion zu halten, das heißt bei einer begrünten Flächen- oder Muldenversickerung ist die Begrünung zu erhalten. Damit bleiben die dauerhafte Retentionswirkung und die Reinigung des Niederschlagswasser sichergestellt.

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